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U 47 - Priens Angriff auf Scapa Flow - Deutscher Spielfilm v. 1958 11 лет назад


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U 47 - Priens Angriff auf Scapa Flow - Deutscher Spielfilm v. 1958

#Weltkrieg #Kriegsmarine #Wehrmacht #Spielfilm #Prien #U-47 #ScapaFlow Am 14. Oktober 1939 drang das von Kapitänleutnant Günther Prien kommandierte deutsche U-Boot U 47 wagemutig in den britischen Kriegshafen Scapa Flow ein, und versenkte dort unter anderem das Schlachtschiff HMS Royal Oak. Rund 800 Mann der Besatzung der Royal Oak überlebten die Torpedierung nicht. Fur Großbritannien war dieser Angriff auf ihren bis dahin als unangreifbar geltenden Kriegshafen ein nationales Trauma und ein Schock. Am 18.Oktober 1939 empfing Adolf Hitler Kaüitänleutnant Prien und die Mannschaft von U 47. Dabei wurde Prien das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen. Seither galt Prien als DER deutsche U-Boot-Kriegsheld des Deutschen Reiches. Im Mai 1941 verließ Prien jedoch das Kriegsglück, er wurde mit seinem gesamten Boot während einer Feindfahrt von einem brtischen Zerstörer versenkt und fand dabei den Seemannstod. Der 1958 in der BRD produzierte Spielfilm stilisiert Günther Prien jedoch zu einer Art Widerstandskämpfer gegen das 3. Reich, was er jedoch keinesfalls war. Authentisch ist an dem Film lediglich der tollkühne und genial ausgearbeitete Angriff auf den britischen Kriegshafen Scapa Flow Important! FAIR USE NOTICE: The use of the media material found in this video is protected by the FAIR USE CLAUSE of the US Copyright of 1976!!! Dieses Video und die darin enthaltenen Tonaufnahmen dienen nach § 86 StGB einzig und allein der geschichtlichen Berichterstattung und Aufklärung. Es soll den Nationalsozialismus in keiner Weise verherrlichen - im Gegenteil. Ich distanziere mich ausdrücklich von den Kriegsverbrechen aller Nationen während der beiden Weltkriege - besonders von jenen des verbrecherischen NS-Regimes! Deutsche Rechtslage: Im deutschen Recht betrifft § 48 UrhG die Öffentlichen Reden. „(1) Zulässig ist 1. die Vervielfältigung und Verbreitung von Reden über Tagesfragen in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen den Tagesinteressen Rechnung tragen, wenn die Reden bei öffentlichen Versammlungen gehalten oder durch öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 19a oder § 20 veröffentlicht worden sind, sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Reden, 2. die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Reden, die bei öffentlichen Verhandlungen vor staatlichen, kommunalen oder kirchlichen Organen gehalten worden sind. (2) Unzulässig ist jedoch die Vervielfältigung und Verbreitung der in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Reden in Form einer Sammlung, die überwiegend Reden desselben Urhebers enthält.“ Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieses Video nur für an der Historie des 2. WK interessierte Menschen gerichtet ist. Ich bitte darum keinerlei verfassungsfeindlichen, also keine rechts- oder linksextremistischen Kommentare zu posten oder politische Agitation zu betreiben! Solches wird unverzüglich gelöscht!

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